Kosten
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Die Kosten werden von privaten Krankenkassen in der Regel erstattet, sofern in Ihrem Vertrag eine Kostenübernahme für Leistungen des Heilpraktikers vereinbart wurde. Je nach vertraglicher Regelung werden evt. nur prozentuale Anteile der Rechnungen oder ein jährlicher Pauschalbetrag (v.a. bei privaten Zusatzversicherungen) ersetzt.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen die Behandlungskosten selbst tragen. Eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten erhalten sie auf telefonische Nachfrage oder beim ersten Kontakt.

Es entstehen immer wieder Diskussionen zur Berechnung von Telefonaten. Es ist in allen homöopathischen Praxen üblich, diese Beratungen Rechnung zu stellen, da sie oft eine persönliche Vorstellung ersetzen. Außerdem beanspruchen die zahlreichen Telefongespräche oftmals mehrere Stunden unserer täglichen Arbeitszeit.

Die Kosten berechnen sich nach dem Zeitaufwand am Telefon, sowie dem für eine eventuell notwendige Nacharbeitung des Falles.

Telefonate werden auch dann berechnet, wenn ich um einen Anruf zu einem bestimmten Zeitpunkt bitte, um mich über ihr Befinden und den Fortgang der Therapie zu informieren.